| Außergerichtliche und gerichtliche
Verteidigung in allen Strafsachen, auch Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Ziel der Verteidigung ist in erster Linie eine außergerichtliche
und die Belange des Mandanten schonende Verfahrensbeendigung durch
gestaltende Maßnahmen auf der Stufe des Ermittlungsverfahrens,
also noch vor Zustellung einer Anklageschrift. Durch das Recht
auf Akteneinsicht erhält der Verteidiger umfassende Kenntnis
vom Ermittlungsstand, so dass in enger Abstimmung mit dem Mandanten
Ziele und Möglichkeiten der Verteidigung festgelegt werden
können. |