Strafrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung in allen Strafsachen, auch Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Ziel der Verteidigung ist in erster Linie eine außergerichtliche und die Belange des Mandanten schonende Verfahrensbeendigung durch gestaltende Maßnahmen auf der Stufe des Ermittlungsverfahrens, also noch vor Zustellung einer Anklageschrift. Durch das Recht auf Akteneinsicht erhält der Verteidiger umfassende Kenntnis vom Ermittlungsstand, so dass in enger Abstimmung mit dem Mandanten Ziele und Möglichkeiten der Verteidigung festgelegt werden können.

Rechtsanwalt Dieter Clemens