| Beratung und Vertretung in allen
versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, so z. B. bei der Durchsetzung
von versicherungsvertraglichen Ansprüchen aller Versicherungssparten
gegen den jeweiligen Versicherer. Häufig verweigern die Versicherer
die Auszahlung der Versicherungsleistung unter Berufung auf nicht
versicherte Risiken, Obliegenheitsverletzungen von Versicherungsnehmern
oder andere für den Laien nur schwer zu beurteilende Einwendungen.
Abwehr von Rückforderungs- und Regressansprüchen von
Versicherungsgesellschaften gegen den Versicherungsnehmer. |