Versicherungsrecht

Beratung und Vertretung in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, so z. B. bei der Durchsetzung von versicherungsvertraglichen Ansprüchen aller Versicherungssparten gegen den jeweiligen Versicherer. Häufig verweigern die Versicherer die Auszahlung der Versicherungsleistung unter Berufung auf nicht versicherte Risiken, Obliegenheitsverletzungen von Versicherungsnehmern oder andere für den Laien nur schwer zu beurteilende Einwendungen. Abwehr von Rückforderungs- und Regressansprüchen von Versicherungsgesellschaften gegen den Versicherungsnehmer.

Rechtsanwalt Dieter Clemens