Wir leisten für Sie qualitativ hochwertige Arbeit in einem professionellen Umfeld mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern. Hierfür benötigen wir ein angemessenes Honorar.
Wir sprechen mit Ihnen über die in Ihrem Fall entstehenden Kosten. Transparenz ist uns wichtig. Ihre Fragen beantworten wir jederzeit gerne.
In der Regel bemisst sich unser Honorar nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), die nahezu alle in Betracht kommenden Tätigkeiten eines Rechtsanwalts behandeln.
Ist Gegenstand des Mandates ausschließlich eine Beratung, werden wir für Sie also nicht nach außen tätig, fehlt es seit dem 1.7.2006 an einer gesetzlichen Kostenregelung. In diesem Fall bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung mit einer zeitabhängigen Pauschalvergütung an:
Handelt es sich um eine umfangreiche und zeitintensive Beratung, schlagen wir Ihnen individuell auf das Mandat bezogene Konditionen vor.
Sollten Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Rechtsanwaltsvergütung nicht selbst tragen können, kann ein Antrag auf Beratungshilfe (BerH) oder Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt werden. In reinen Beratungsfällen empfehlen wir Ihnen, sich schon vor dem Beratungstermin einen Beratungshilfeschein durch das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht ausstellen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie Ihre Einkommensnachweise vorlegen und damit Ihre Berechtigung nachweisen. Sie bekommen den Beratungshilfeschein dann direkt ausgehändigt und bringen ihn zum vereinbarten Besprechungstermin mit.